Weiterbildungen Selbstverpflichtung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. Dezember 2016, 13:40 Uhr

Mit der Unterschrift unter die Selbstverpflichtung verpflichten sich die Hupäschler unter anderem auch "sich regelmäßig zu den Bereichen Tiergestützte Intervention und Hund auszutauschen bzw. fortzubilden (mindestens 16 Stunden in zwei Jahren)".

Bewusst haben wir die Weiterbildungen nicht nur auf den Bereich der Hundegestützten Pädagogik in der Schule begrenzt, da hier zurzeit keine bundesweiten Möglichkeiten bestehen. Es geht auch um den allgemeinen Bereich der Tiergestützten Intervention und natürlich auch um allgemeine Weiterbildungen zum Thema Hund.

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