Ausbildung von Schulhunden

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"Befähigung" des Hundes in NRW

Auf Anfrage von Lydia Agsten wurde in einem Schreiben vom 3. Februar 2011 vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW bestätigt, dass die Schulleitung für die Genehmigung von Schulhunden in NRW zuständig ist! Danach wurde der "Einsatz von Schulhunden zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit" bereits am 18. April 2008 "auf der Konferenz mit den Schulrechtsdezernenten der fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen" mit folgendem Ergebnis auch zur Befähigung des Hundes (und des Hundehalters) erörtert:

"Die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinen Schulen (RISU-NRW) sind zu beachten. Dies gilt insbesondere für die dort unter II-2 gegebenen Hinweise zum Umgang mit Tieren im Biologieunterricht, die entsprechend anwendbar sind. Im Übrigen gilt Folgendes:

  • Grundsätzlich müssen Hund und Hundehalter eine Ausbildung für den Einsatzbereich nachweisen (z.B. Therapiebegleithund).
  • Bei dem Hund sollte es sich um eine menschen- bzw. kinderfreundliche Rasse handeln.
  • Zur Reduzierung von Infektionsgefahren muss der Hund über die vorgeschriebenen Impfungen verfügen (Impfkalender) und regelmäßig vom Tierarzt untersucht werden.
  • Vor dem Einsatz des Hundes im Unterricht werden die Eltern nach bekannten Allergien ihrer Kinder befragt.
  • Nach dem Umgang mit dem Hund werden die erforderlichen hygienischen Maßnahmen (Hautreinigung, evtl. auch Raumreinigung) durchgeführt.
  • Die Kinder werden auf den Hund vorbereitet bzw. "eingestellt" (wie begegne ich dem Tier, wo darf ich es anfassen, was soll ich vermeiden? u.a.)
  • Mit dem Hundeführer sollte der Verlauf des Unterrichts, die Aktionen mit Hund und Schülern und die Verhaltensregeln vorher abgesprochen werden." (Anmerkung: Beleg dafür, dass sich die Angaben eigentlich auf "Schulbesuchshunde beziehen....!)

--> Genehmigung durch die Schulaufsicht

--> Haftpflichtversicherung

Ausbildung von Schulhunden

Bisher gibt es in Deutschland noch keine anerkannte einheitliche Ausbildung von Schulhunden bzw. Mensch-Hunde-Teams. Viele Hunde wurden einfach von den Lehrern mit in die Schule genommen, da sie selbst viele positive Aspekte beobachteten. Etwa die Hälfte der Kollegen, die einen Hund in der Schule einsetzen, haben eine Ausbildung gemacht. Diese geht in der Regel bei vielen Institutionen vom Team Lehrer-Hund aus, ist aber allgemein noch sehr unterschiedlich. Wochenendeinführungen in den Bereich sind nicht mit 10-tägigen Aus- oder Weiterbildungen zu vergleichen. Da der Lehrer die Kosten von über 1000 € für diese Ausbildungen allgemein selbst zu bezahlen hat, ist dieser Aspekt natürlich nicht unwichtig. Allerdings ist eine Anrechnung bei der Einkommenssteuer möglich.

--> Übersicht Ausbildungsmöglichkeiten

--> Seminare und Lehrgänge zur allgemeinen Tiergestützten Pädagogik / Therapie

--> Grundlagenseminar für den Einsatz eines Schulhundes

--> 1. Arbeitskreis Schulhund

--> Arbeitskreis Schulhund NRW

--> Fachkreis Schulhunde