Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kultusministerkonferenz ist die ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik in Deutschland und mit der „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ entwickelt sie ihre Empfehlungen gemäß den aktuellen sicherheitstechnischen Erfordernissen. In den aktuellen „'''Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht'''“ (RiSU) vom 14. 06. 2019 findet ihr auf '''Seite 90''' auch einen Abschnitt zu Hunden in der Schule. Interessant ist, dass diese Richtlinien der Kultusministerkonferenz neben der Selbstverpflichtung hier im Schulhundweb die einzige deutschlandweite Empfehlung zum Einsatz von Hunden in der Schule ist!
  
  
Die Kultusministerkonferenz ist die ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik in Deutschland und mit der „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ entwickelt sie ihre Empfehlungen gemäß den aktuellen sicherheitstechnischen Erfordernissen.
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Auf Seite 90 steht:
  
[[Datei:RiSU.jpg]] [https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1994/1994_09_09-Sicherheit-im-Unterricht.pdf]
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'''Hunde in Schulen'''
  
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Beim  Einsatz  von  Hunden  in  Schulen(z.B. im  Rahmen  einer  tiergestützten  Pädagogik, HuPäSCh, o.ä.) müssen einige wichtige Punkte beachtet werden. Dazu zählen insbesondere:
  
In den aktuellen „'''Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht'''“ (RiSU) vom 14. 06. 2019 findet ihr auf '''Seite 90''' auch einen Abschnitt zu Hunden in der Schule.
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*Das Tier muss regelmäßig einer Tierärztin bzw. einem Tierarzt vorgestellt und von diesem untersucht  werden.  Dadurch  sollen  frühzeitig  u.a.  schmerzenverursachende  Krankheiten erkannt  werden,  die  zu  einer  Wesensänderung  des  Tieres  führen  können.  Das Gesundheitsattest der    Tierärztin    bzw. des    Tierarztes    muss    über    die    gute Allgemeinverfassung  des  vorgestellten  Hundes  Auskunft  geben.Außerdem  ist  für  eine regelmäßige  Endoparasitenprophylaxe  (entweder  durch  regelmäßige  Entwurmung  oder Kontrolle  durch  Abgabe  von  Kotproben) und  Ektoparasitenprophylaxe  zu  sorgen.  Der aktuelle Impfstatus muss im Heimtierpass vorliegen.
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*Jeder Einsatz in derhundegestützten Pädagogik erfolgt nur im aus-bzw. weitergebildeten Mensch-Hund-Team und setzt ein sicheres Vertrauensverhältnis voraus.  
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*Der  Einsatz  zwischen Schülerinnen  bzw. Schülern  und  Hund  erfolgt  ausschließlich  unter ständiger Aufsicht der Hundeführerin bzw. des Hundeführers. Ein Einsatz des Hundes ohne Hundeführerin oder Hundeführer ist nicht zulässig.
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*Der  Einsatz  muss  immer  nach  Hunde-und  Tierschutzaspekten  sowie  tierethischen Grundsätzen  geplant  und  durchgeführt  werden.  Der  Hund  darf  nicht  instrumentalisiert werden. Individuelle Stärken sollten berücksichtigt werden
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*Um den professionellen Einsatz eines Schulhundes zu gewährleisten, ist das Erstellen eines Schulhundkonzepts  unabdingbar.  Zusätzlich  ist  eine  kontinuierliche  Reflektion,  Evaluation und Anpassung der Arbeit notwendig.
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*Rituale  für  den  Hund  und  Regeln  für  die Schülerinnen  und Schüler  müssen  etabliert werden,  um  dem  Hund  Hilfestellungen  beim  Einsatz  zu  geben  und  um  Stress  zu reduzieren.
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*Die  Möglichkeit  des  selbstständigen  Rückzugs  des  Hundes  auf einen eigenen  und ungestörten Ruheplatz muss gewährleistet sein.
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*Der Einsatz des Hundes muss entsprechend seiner  Bedürfnisse  und Voraussetzungen und denen der  Hundeführerin  /  Pädagogin  bzw.des  Hundeführers  /  Pädagogen  ,  derSchülerinnen und Schüler und der Schule individuell angepasst werden
  
Interessant ist, dass diese Richtlinien der Kultusministerkonferenz neben der Selbstverpflichtung im Schulhundweb die einzigen deutschlandweiten Empfehlungen sind!
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Vor dem Einsatz des Hundes im Unterricht sind die Sorgeberechtigtennach bekannten Allergien ihrer  Kinder  zu  befragen.  Bei  Schülerinnen  und  Schülern  ab  der  Sekundarstufe  II  können  auch diese befragt werden. Nach  dem  Umgang  mit  dem  Hund  sind die  erforderlichen  hygienischen  Maßnahmen  (z.B. Händewaschen) durchzuführen

Aktuelle Version vom 1. Oktober 2019, 14:25 Uhr

RiSU.jpg [1]


Die Kultusministerkonferenz ist die ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik in Deutschland und mit der „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ entwickelt sie ihre Empfehlungen gemäß den aktuellen sicherheitstechnischen Erfordernissen. In den aktuellen „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) vom 14. 06. 2019 findet ihr auf Seite 90 auch einen Abschnitt zu Hunden in der Schule. Interessant ist, dass diese Richtlinien der Kultusministerkonferenz neben der Selbstverpflichtung hier im Schulhundweb die einzige deutschlandweite Empfehlung zum Einsatz von Hunden in der Schule ist!


Auf Seite 90 steht:

Hunde in Schulen

Beim Einsatz von Hunden in Schulen(z.B. im Rahmen einer tiergestützten Pädagogik, HuPäSCh, o.ä.) müssen einige wichtige Punkte beachtet werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Das Tier muss regelmäßig einer Tierärztin bzw. einem Tierarzt vorgestellt und von diesem untersucht werden. Dadurch sollen frühzeitig u.a. schmerzenverursachende Krankheiten erkannt werden, die zu einer Wesensänderung des Tieres führen können. Das Gesundheitsattest der Tierärztin bzw. des Tierarztes muss über die gute Allgemeinverfassung des vorgestellten Hundes Auskunft geben.Außerdem ist für eine regelmäßige Endoparasitenprophylaxe (entweder durch regelmäßige Entwurmung oder Kontrolle durch Abgabe von Kotproben) und Ektoparasitenprophylaxe zu sorgen. Der aktuelle Impfstatus muss im Heimtierpass vorliegen.
  • Jeder Einsatz in derhundegestützten Pädagogik erfolgt nur im aus-bzw. weitergebildeten Mensch-Hund-Team und setzt ein sicheres Vertrauensverhältnis voraus.
  • Der Einsatz zwischen Schülerinnen bzw. Schülern und Hund erfolgt ausschließlich unter ständiger Aufsicht der Hundeführerin bzw. des Hundeführers. Ein Einsatz des Hundes ohne Hundeführerin oder Hundeführer ist nicht zulässig.
  • Der Einsatz muss immer nach Hunde-und Tierschutzaspekten sowie tierethischen Grundsätzen geplant und durchgeführt werden. Der Hund darf nicht instrumentalisiert werden. Individuelle Stärken sollten berücksichtigt werden
  • Um den professionellen Einsatz eines Schulhundes zu gewährleisten, ist das Erstellen eines Schulhundkonzepts unabdingbar. Zusätzlich ist eine kontinuierliche Reflektion, Evaluation und Anpassung der Arbeit notwendig.
  • Rituale für den Hund und Regeln für die Schülerinnen und Schüler müssen etabliert werden, um dem Hund Hilfestellungen beim Einsatz zu geben und um Stress zu reduzieren.
  • Die Möglichkeit des selbstständigen Rückzugs des Hundes auf einen eigenen und ungestörten Ruheplatz muss gewährleistet sein.
  • Der Einsatz des Hundes muss entsprechend seiner Bedürfnisse und Voraussetzungen und denen der Hundeführerin / Pädagogin bzw.des Hundeführers / Pädagogen , derSchülerinnen und Schüler und der Schule individuell angepasst werden

Vor dem Einsatz des Hundes im Unterricht sind die Sorgeberechtigtennach bekannten Allergien ihrer Kinder zu befragen. Bei Schülerinnen und Schülern ab der Sekundarstufe II können auch diese befragt werden. Nach dem Umgang mit dem Hund sind die erforderlichen hygienischen Maßnahmen (z.B. Händewaschen) durchzuführen