Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. September 2019, 19:20 Uhr
Die Kultusministerkonferenz ist die ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik in Deutschland und mit der „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ entwickelt sie ihre Empfehlungen gemäß den aktuellen sicherheitstechnischen Erfordernissen.
In den aktuellen „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) vom 14. 06. 2019 findet ihr auf Seite 90 auch einen Abschnitt zu Hunden in der Schule.
Interessant ist, dass diese Richtlinien der Kultusministerkonferenz neben der Selbstverpflichtung hier im Schulhundweb die einzige deutschlandweite Empfehlung zum Einsatz von Hunden in der Schule ist!
