Haftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Wir sind allerdings nach allgemeinen Informationen immer davon ausgegangen, dass im Falle eines Unfalls mit dem Hund die Schulhaftpflicht in Kraft tritt, da es sich um Schulprojekte handelt, die speziell genehmigt wurden und zum Teil auch bereits im Schulprogramm verankert sind. | Wir sind allerdings nach allgemeinen Informationen immer davon ausgegangen, dass im Falle eines Unfalls mit dem Hund die Schulhaftpflicht in Kraft tritt, da es sich um Schulprojekte handelt, die speziell genehmigt wurden und zum Teil auch bereits im Schulprogramm verankert sind. | ||
Version vom 10. August 2007, 21:06 Uhr
Allgemein hat jeder Lehrer, der seinen Hund in der Schule einsetzt, ihn über eine normale Hundehaftpflicht versichert. Diese tritt aber nicht unbedingt für Schäden ein, die während des Einsatzes in der Schule entstehen. Eventuell ist der Hund auch in einer Berufshaftpflicht mitversichert. Eine Klärung bei seiner Versicherung sollte jeder selbst vornehmen!!!
Wir sind allerdings nach allgemeinen Informationen immer davon ausgegangen, dass im Falle eines Unfalls mit dem Hund die Schulhaftpflicht in Kraft tritt, da es sich um Schulprojekte handelt, die speziell genehmigt wurden und zum Teil auch bereits im Schulprogramm verankert sind.
Eine genauere Nachfrage des Arbeitskreises in Freiburg ergab jedoch einen etwas anderen Sachverhalt! Im Raum Freiburg tritt der Versicherungsschutz der Schulhaftpflicht nach neueren Informationen nämlich nur dann ein, wenn der Hund als Diensthund der Stadt anerkannt ist!!
Zusammenfassung des Briefwechsels zum Thema Haftpflichtversicherung von Patricia Führing
Versicherungsschutz „Schulhund Kimba“
Mitführen eines Hundes in der Schule im Rahmen des Langzeitprojektes
„Sozialpartner Hund im Unterricht und in der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung“
vom Schulamt Villingen-Schwenningen von Herrn Harttung genehmigt.
Schreiben der WGV (Tierhalterhaftpflichtversicherung)an mich:
„… Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie Ihren Hund im Rahmen des Langzeitprojektes „Sozialpartner Hund im Unterricht und in der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung“ über einen längeren Zeitraum in den Unterricht mitnehmen. Aus diesem Grund ist es erforderlich den Versicherungsschutz der Tierhalterhaftpflichtversicherung um eine Privathaftpflichtversicherung einschließlich einer Diensthaftpflichtversicherung zu erweitern, um auch die dadurch entstehenden Haftpflichtrisiken aus dem beruflichen Bereich abzudecken.“
Schreiben der BGV vom 22.06.07, Frau Leiber (Schulversicherung) an die Stadt Donaueschingen:
„… Gerne nehmen wir zur Kenntnis, dass Frau Führing ihren Hund in der Schule mitführt.
Zum Versicherungsschutz dürfen wir wie folgt Stellung nehmen:
Über die Kommunale Haftpflichtversicherung der Stadt Donaueschingen als Träger der sachlichen Schullast gilt gemäß Teil III Ziffer 1 der Risikobeschreibungen, Besonderen Bedingungen und Erläuterungen zum Versicherungsumfang – RBE-Kommunal – 2002 die gesetzliche Haftpflicht der Kommune aus der Eigenschaft als Tierhalterin mitversichert.
Ansonsten können wir Ihnen den Versicherungsschutz dann bestätigen, wenn der Hund auf Anordnung der Stadt Donaueschingen von der Lehrerin als Diensthund gehalten wird. Als Diensthund wird das Tier nach unserem Verständnis gehalten, wenn es nach seiner Zweckbestimmung vorwiegend der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben zu dienen bestimmt ist und dazu auch geeignet ist.
Ohne Bedeutung ist, ob das Tier gerade im Zeitpunkt der Schadensverursachung entsprechend der ihm allgemein gegebenen Zweckbestimmung als Diensthund mitgeführt wird. Wird also das Tier auf Anordnung der Stadt Donaueschingen als Diensthund im o.g. Sinne gehalten, so besteht auch dann über die Kommunale Haftpflichtversicherung Deckungsschutz, wenn der Hund außerhalb der Dienstzeit der Lehrerin ausgeführt wird, und dabei einen Dritten schädigt.
Sofern die Stadt Donaueschingen beabsichtigt, das Tier der Lehrerin als Diensthund im o.g. Sinne anzuerkennen, empfehlen wir Ihnen, dies mit der Lehrerin schriftlich zu vereinbaren.
Bitte informieren Sie Frau Führing entsprechend diesem Schreiben. …“
Nach einem Telefongespräch zwischen Herrn Roth, Stadtverwaltung Donaueschingen, und Schulleiter Sauter, der bestätigte, dass er das Projekt unterstützt:
Schreiben von der Stadtverwaltung Donaueschingen, Herr Roth, vom 17.Juli 07, an mich:
„… Der BGV hat mitgeteilt, dass über die kommunale Haftpflichtversicherung der Stadt Donaueschingen als Trägerin der sachlichen Schullast die gesetzliche Haftpflicht aus ihrer Eigenschaft der Tierhalterin mitversichert gilt. Der BGV kann uns den Versicherungsschutz dann bestätigen, wenn Ihr Hund auf Anordnung der Stadt Donaueschingen von Ihnen als Diensthund gehalten wird. Als Diensthund wird das Tier nach dem Verständnis des BGV dann gehalten, wenn es nach seiner Zweckbestimmung vorwiegend der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben zu dienen bestimmt und dazu geeignet ist.
Ich bestätige hiermit, dass ich Ihren Hund „Kimba“ als Diensthund im genannten Sinne anerkenne.
Eine Mehrfertigung dieses Schreibens habe ich dem BGV und Herrn Schulleiter Sauter zugestandt. …“
Lydia Agsten hat über die Schule einen Brief ans Schulamt geschrieben, um von dort eine Stellungnahme zum Thema Haftpflicht zu erhalten. Näheres folgt!