Richtlinien Schulhund-Team-Einsatz
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Version vom 23. April 2015, 16:55 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
Richtlinien für einen qualifizierten Schulhund-Team-Einsatz
Diese Richtlinien wurden vom Arbeitskreis Schulhund-Team-Ausbildung aus der FSV des Fachkreis Schulhunde entwickelt.
Ausbildung
- Eine Ausbildung erfolgt immer im Team.
- Ein Grundgehorsam auf dem Niveau des Hundeführerscheins ohne Einsatz aversiver Ausbildungsmethoden ist erforderlich.
- Eine gute Teambildung mit Kenntnissen über die Körpersprache und das Lernverhalten des Hundes sind grundlegende Voraussetzungen für einen qualifizierten Einsatz.
- Die Hundebesitzerin sollte regelmäßig am Austausch zur Hundegestützten Pädagogik in regionalen Arbeitskreisen Schulhund teilnehmen.
- Eine angemessene Aus- und Weiterbildung im Bereich hundegestützter Pädagogik im Umfang von mindestens 60 Stunden ist zu absolvieren.
- Die Pädagogin muss die Kompetenz besitzen, Stress bei sich, den Schülern und dem Hund zügig zu erkennen und adäquat zu reagieren.
- Auch nach absolvierte Aus- und Weiterbildung muss das Schulhundteam regelmäßig überprüft und die Besitzerin im Bereich der Hundegestützten Pädagogik fortgebildet werden. (Nachweis ca. alle 18 Monate / mindestens 15 Stunden)
Hygienebestimmungen
- Ein Gesundheitsattest des Tierarztes, der eine gute Allgemeinverfassung attestiert, regelmäßige Entwurmungen/Kotproben, vorgeschriebene Impfungen und Ektoparasitenprophylaxe müssen regelmäßig vorliegen.
- Der Hund darf keinen Zugang zur Küche erhalten, in der Lebensmittel zubereitet werden.
- Eine Möglichkeit zum Händewaschen muss in der Klasse gegeben sein.
- Ggf. müssen Desinfektionsmittel und geeignetes Material zur Entfernung von Ausscheidungen vorhanden sein.
- Hundeutensilien werden separat aufbewahrt und regelmäßig gereinigt.
Einsatz
- Der Umgang mit dem Hund muss liebe- und respektvoll ohne Einsatz aversiver Mittel erfolgen.
- Jeder Einsatz zwischen Schülern und Hund erfolgt ausschließlich unter ständiger Aufsicht der Besitzerin. Ein Einsatz ohne Besitzerin ist nicht zulässig.
- Der Einsatz muss immer unter hunde- und tierschutzgerechten Aspekten und nach tierethischen Grundsätzen geplant und durchgeführt werden. Der Hund darf nicht instrumentalisiert werden.
- Die Entscheidung über den aktuellen Einsatz des Hundes in der tiergestützten Arbeit liegt in der alleinigen Verantwortung der ausgebildeten Fachkraft.
- Die Möglichkeit des selbstständigen Rückzugs des Hundes auf einen eigenen, ungestörten Ruheplatz muss gewährleistet sein.
- Rituale für den Hund und Regeln für die Schüler müssen etabliert werden, um dem Hund Hilfestellungen beim Einsatz zu geben und um Stress zu reduzieren.
- Der Einsatz des Hundes muss entsprechend seiner Bedürfnisse und Voraussetzungen und denen der Pädagogin, der Schüler und der Schule individuell angepasst werden.
- Vor dem ersten Einsatz liegt eine schriftliche Versicherungsbestätigung der Tierhalterhaftpflicht vor, aus der ersichtlich wird, dass die Versicherung über den Einsatz des Hundes in der Einrichtung informiert ist.