Freiwillige Selbstverpflichtung

Aus Schulhundweb
Version vom 1. Dezember 2008, 21:00 Uhr von Beckmannfrauke (Diskussion | Beiträge) (Zustimmung zur Selbstverpflichtung!)

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Um eine qualitativ gute Arbeit im Bereich der Hundegestützten Pädagogik in der Schule (Hupäsch) zu gewährleisten, hat der Fachkreis Schulhunde in Kassel die unten aufgeführte Selbstverpflichtung erarbeitet und am 1.November 2008 einstimmig verabschiedet! Auf Dauer werden im Schulhundweb nur noch die Schulen aufgeführt werden, die die unten aufgeführte Selbstverpflichtung eingehen!--> Schulen mit freiwilliger Selbstverpflichtung
Zustimmungen bitte unten unter Punkt 4 abgeben!
Ergänzungen, Kritik, Lob ... haben auf der Diskussionsseite Platz! (oben 2. Position von links)
Ein entsprechendes Logo soll auf dem nächsten Treffen des Fachkreises erarbeitet werden!

Die registrierten HundeführerInnen/Schulen gehen eine Selbstverpflichtung zu folgenden Punkten ein:

Ausbildung

  • Die Ausbildung der Schulhunde erfolgt immer im Team Hund/HundeführerIn, bei der der Hund als „Familienmitglied“ art- und tierschutzgerecht im Haushalt lebt.
  • Ein Grundgehorsam auf dem Niveau der Begleithundeprüfung oder des Hundeführerscheins und eine gute Teambildung zwischen Hund und HundeführerIn sind neben bestimmten charakterlichen Eigenschaften Grundvoraussetzung für die spezielle Qualifikation des Hundes.
  • Kenntnisse über die Körpersprache bei Hund und Mensch, und das Lernverhalten bei Hunden sind grundlegende Voraussetzungen für einen qualifizierten Einsatz.
  • Der/die HundeführerIn führt regelmäßig einen Austausch zur Hundegestützten Pädagogik in speziellen Weiterbildungen oder mit qualifizierten Vereinen, Hundeschulen, Arbeitskreisen oder Fachleuten zum Thema durch.
  • Der Umgang mit dem Hund hat liebe- und respektvoll zu erfolgen, eine gute Teambindung muss gegeben sein. Der/die HundeführerIn muss die Kompetenz besitzen, Stress bei sich, den Kindern und dem Tier zu erkennen und muss in der Lage sein, den Hund aus Stress- und Belastungssituationen sofort herauszuholen.

Hygienebestimmungen

  • Gesundheitsattest des Tierarztes, der eine gute Allgemeinverfassung, regelmäßige Entwurmung, vorgeschriebene Impfungen und Ektoparasitenprophylaxe attestiert.
  • Der Hund darf keinen Zugang zur Küche erhalten, in der Lebensmittel zubereitet werden.
  • Eine Möglichkeit zum Händewaschen muss in der Klasse gegeben sein.
  • Ein Desinfektionsmittel und geeignetes Material zur Entfernung von Ausscheidungen muss vorhanden sein.

Einsatz

  • Der Einsatz der Schulhunde erfolgt nur im Team Hund/HundeführerIn.
  • Die Möglichkeit des selbstständigen Rückzugs des Hundes auf einen eigenen, ungestörten Ruheplatz muss gewährleistet sein.
  • Rituale für den Hund und Regeln für die Schüler müssen etabliert werden, um dem Hund Hilfestellungen beim Einsatz zu geben und um Stress zu reduzieren.
  • Der Einsatz des Hundes muss entsprechend seiner Bedürfnisse und Voraussetzungen und denen des Pädagogen, der Schüler und der Schule individuell angepasst werden.


Zustimmung zur Selbstverpflichtung!

  • Lydia Agsten
  • Sabrina Bickert
  • Brigitte Brosig
  • Graham Ford
  • Ute Grundey
  • Kathrin Nickel
  • Ulrike Ocker-Martin
  • Petra Sipply
  • Friederike Steffen
  • Marcus Schmidt
  • Stephan Hagemann
  • Steffi von Vietinghoff
  • Martina Windscheif
  • Georg und Dagmar Lauf
  • Barbara Wichers-Sonnabend
  • Kornelia Lehnen-Schaller
  • Petra Koch
  • Melanie Weber
  • Doris Jesberg
  • Patricia Führing
  • Bettina Brecht
  • Ulrike Porrmann
  • Rita Blessing-Großholz
  • Andrea Hirth
  • Frauke Beckmann
  • Marta Dragicevic
  • Sabine Kempf