Gesundheitsaspekte

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Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird in Deutschland Infektionsprävention gefordert. Dies schlägt sich in jeder Schule in einem Hygieneplan nieder, der auch für einen Schulhund erstellt werden muss. Dieser sollte einfach dem Hygieneplan der Institution angehängt werden.

Auch in der Allgemeinen Schulordnung (ASchO) geht es im § 41 um die Gesunderhaltung der Schüler und im § 46 um Unfallverhütung.


Risiken für die Gesundheit

Die Gesundheitsberichterstattung des Bundes hat sich in Heft 19 mit der "Heimtierhaltung - Chancen und Risiken für die Gesundheit" auseinandergesetzt. Die Autoren sind Albert Weber und Andreas Schwarzkopf; der Herausgeber ist das Robert Koch- Institut.

Hier wurde versucht die Risiken des Hundes für die Gesundheit der Schüler und Lehrer zusammenzufassen und Präventionsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Generell ist die Tierhaltung in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes nicht verboten! Es gibt keine bundesweit gültigen, sondern nur regionale Empfehlungen!

Infektionsprävention wird in Deutschland durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 36 gefordert!

Die Ängste in Bezug auf den Umgang mit Tieren beziehen sich besonders auf Hygieneprobleme und Infektions- und Verletzungsgefahren.

Durch das Zusammenleben von Mensch und Hund entwickelt sich jedoch eine Gemeinschaftsflora, die auch einen Beitrag zur körpereigenen Abwehr leistet.

Zoonosen sind vom Tier auf Menschen übertragbare Infektionen bzw. Infektionskrankheiten. Sie werden über direkten Kontakt durch streicheln, küssen, lecken, beißen oder kratzen übertragen.

Die Übertragung von Erregern auf Lebensmittel kann zu Infektionen oder Vergiftungen führen!

Unfälle und Verletzungen beim Umgang mit Hunden können selbst beim gutmütigsten Tier nicht ausgeschlossen werden!

Auch das Auslösen oder Verschlimmern allergischer Reaktionen durch Tierhaare, Hautschuppen, Speichelanteile oder gelegentlich Urinbestandteile ist immer zu berücksichtigen! Bei stark allergischen Menschen können auch indirekte Kontakte zu Beschwerden führen!

Zoonosen

Virusbedingte Zoonosen		 

Tollwut (meldepflichtig)

- Übertragung durch Hunde, Katzen, Füchse

- Die vorbeugende Tollwutimpfung schützt auch die Menschen!


Bakterienbedingte Zoonosen

Campylobakteriose (meldepflichtig)

- Übertragung durch Hunde und Katzen

- Durchfallerkrankungen auch beim Menschen ( in Großbrit. 5% auf mutmaßl. Kontakt mit Hunden zurückgeführt; bes. Gefährdung von Kleinkindern durch Welpen!) Befallsrate bei erw. Hunden ca. 50%; bei Hunden in Privathaushalten weniger! Hände waschen!


EHEC (meldepflichtig)

- Übertragung überwiegend durch Kälber und Rohmilchverzehr evtl. durch Hunde und Katzen

- Hunde und Katzen haben als direkte Ansteckungsquelle für den Menschen nur eine untergeordnete Rolle!


Pasteurellose

- Übertragung durch Hunde und Katzen

- Nach Hundebissen kann in ca. 5% eine Infektion mit Pasteurellen auftreten! Wunddesinfektion!


Salmonellose (meldepflichtig)

- Übertragung durch Hunde, Katzen und Reptilien

- 10% aller menschlichen Salmonellen-Erkrankungen sind auf Hunde, Katzen und besonders auf Reptilien zurückzuführen. Sterilisiertes Fertigfutter weist nur sehr selten Salmonellen auf!!!


Tuberkulose (meldepflichtig)

- Übertragung selten durch Hunde, Katzen etc.

- äußerst selten - wahrscheinlich Übertragung vom Menschen auf das Tier


Pilzbedingte Zoonosen

Mikrosporie

- Übertragung besonders durch Hunde und Katzen

- Pilzbedingte Hautveränderung bei Hunden zu 20 - 50% Mikrosporie. Auch bei Kindern häufig nachgewiesen. Hände waschen!


Trichophytie

- Übertragung durch Hunde und viele andere Tiere

- Bei 20% der erkrankten Menschen lässt sich die Übertragung durch Tiere nachweisen; sehr selten durch erkrankte Hunde! Hände waschen!


Parasitenbedingte Zoonosen

Crypzosporidiose (meldepflichtig)

- Übertragung durch Hunde und Katzen

- Ansteckung des Menschen durch orale Aufnahme. Nachweisrate in Hundekot 0% - 1,3% Hände waschen!


Giardiose (meldepflichtig)

- Übertragung vor allem durch Hunde und Katzen

- Ansteckung des Menschen durch orale Aufnahme. Nachweisrate in Hundekot 4 - 9% bei Welpen bis 20% Hände waschen!


Alveoläre Echinokokkose (Fuchsbandwurm) (meldepflichtig)

- Übertragung durch Hunde, Katzen und Füchse

- Ansteckung des Menschen durch orale Aufnahme. 1 - 6% der Hunde (vor allem streunende) infiziert 1998 bei 806 Hunden kein Befall!! regelmäßige Wurmkur!


Zystische Echinokokkose (Hundebandwurm) (meldepflichtig)

- Übertragung durch Hunde und Katzen

- Ansteckung des Menschen durch orale Aufnahme. Kann lebensbedrohlich sein! 1998 bei 806 Hunden kein Befall!! regelmäßige Wurmkur!


Toxocariasis (Spulwurm)

- Übertragung durch Hunde und Katzen

- Erkrankungen beim Menschen symptomlos oder wird nicht erkannt! 5 - 21% der Hunde in Privathaushalten befallen!! regelmäßige Wurmkur!


Prävention

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die Infektionsprävention im Umgang mit dem Hund zweigleisig erfolgen sollte:

1) Gesundheitsfürsorge für das Tier

- Der Hund muss artgerecht versorgt und gepflegt werden

- Regelmäßiges Gesundheitsattest des Tierarztes!

- Er muss regelmäßig gegen Tollwut geimpft werden!

- Er muss regelmäßig entwurmt werden (Entwurmungsprotokoll)!

- Ektoparasiten (Flöhe, Zecken, Läuse, Milben) müssen zeitnah entfernt werden!

2) Schulung und Verhalten der Menschen

- Rücksichtsvoller und artgerechter Umgang mit dem Hund um Kratz- und Bisswunden zu vermeiden! (ggf. Desinfektion!)

- Hände regelmäßig, besonders vor der Nahrungsaufnahme und nach der Kotbeseitigung, waschen!

- Der Hund darf keinen Zugang zur Küche erhalten!

- Der Kontakt des Hundes zu Menschen mit allergischen Reaktionen ist zu vermeiden!

Hygieneplan

In Anlehnung an den Aufsatz von Andreas Schwarzkopf "Hygiene: Voraussetzung für die Therapie mit Tieren" (in Olbrich / Otterstedt "Menschen brauchen Tiere" Stuttgart 2003) habe ich einen Hygieneplan für den Schulhund an der Brabeckschule erstellt und beim Gesundheitsamt eingereicht!


Hygieneplan der Brabeckschule für den Schulhund Sandy


1. Einleitung

Der Schulhund Sandy wird zur Tiergestützten Pädagogik an der Schule eingesetzt, um die Arbeit der Lehrer u. a. in den Bereichen Emotionalität und Sozialverhalten, Lern- und Arbeitsverhalten, Sprache und Kommunikation zu unterstützen. Der Hygieneplan hat das Ziel, eine mögliche Infektionsübertragung vom Hund auf den Menschen und umgekehrt zu minimieren!


2. Ansprechpartner

Lydia Agsten Tel.: 02374/809435


3. Rechtsgrundlagen

§36 Infektionsschutzgesetz

BGV C8 (UVV Gesundheitsdienst)

§41 und §46 Allgemeine Schulordnung


4. Dokumentation zum Tier

Der Schulhund Sandy wurde u. a. auch danach ausgesucht, dass Verletzungen der Schüler weitgehend auszuschließen sind. Er ist äußerst ruhig und aggressionslos und zieht sich in Bedrängnis zurück.

Frau Agsten hat mit ihm eine einjährige Berufsbegleitende Fortbildung zum Thema „Tiergestützte Interaktionen mit dem Hund“ besucht.

Alle Schüler werden immer wieder darin trainiert adäquat auf den Hund zuzugehen und seine Körpersprache richtig zu deuten!

Folgende Unterlagen vom Schulhund sind stets einzusehen:

- Tierärztliches Gesundheitsattest

- Impfausweis

- Entwurmungsprotokoll

- Versicherungsnachweis


5. Zugangsbeschränkung

Der Hund erhält keinen Zugang zur Schulküche.

Der Kontakt mit Schülern mit bekannter Hundeallergie wird vermieden.


6. Anforderungen an die Tierpflege

Der Hund ist privat in die Familie von Frau Agsten integriert. Er lebt dort im Haus und nicht im Zwinger und wird artgerecht versorgt.


7. Reinigung und Desinfektion

Die Anwesenheit des Hundes führt zu keiner Änderung des üblichen Reinigungs- und Desinfektionszyklus.

Es ist aber verstärkt darauf zu achten, dass die Hände regelmäßig vor der Einnahme von Nahrung gründlich mit Reinigungsmitteln gesäubert werden.