Hundesteuerbefreiung

Aus Schulhundweb
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Durch die Hundesteuerbefreiung der Schulhunde, die qualifiziert in der Schule eingesetzt werden, kann eine Anerkennung in der Gesellschaft deutlich gemacht werden.

Dies ist also ein wichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit und nicht nur eine kleine Erleichterung für unseren Geldbeutel!

Städte/Gemeinden in denen Schulhunde von der Hundesteuer auf Antrag befreit werden

Die Hundesteuer wird individuell in den Städten und Gemeinden in einer Satzung festgelegt und reicht von 0 € bis weit über 1.000 € für sog. Anlagehunde.

Keine Hundesteuern werden z.B. erhoben in:

   02799 Waltersdorf (Sachsen)
   25355 TAA-Besenbek (Schleswig-Holstein)
   25485 Bilsen (Schleswig-Holstein)
   65760 Eschborn (Hessen)
   94575 Windorf (Bayern)
   76676 Graben-Neudorf (Baden-Württemberg)

Auch die Befreiung von der Steuer wird unterschiedlich geregelt.

Uns sind bisher erst wenige Städte/Gemeinden bekannt, in denen Schulhunde nach der Satzung auf Antrag von der Hundesteuer befreit werden können.

Es wäre schön, wenn ihr mithelfen könnt, die Liste zu erweitern, so dass sich vielleicht andere Städte und Gemeinden an diesen Beispielen orientieren und qualifiziert arbeitende Schulhund-Teams eine kleine finanzielle Entlastung erhalten.

   Trier (RLP)
7 (1) 4. Hunde, die an Trierer Schulen als Schulhund eingesetzt werden. Die Steuerbefreiung wird auf die Dauer des Schulhund-Projektes der jeweiligen Schule begrenzt.
   Tübingen (Baden-Württemberg)
7(1) 4. Hunde, die eine zertifizierte Prüfung als Therapiehund erfolgreich abgelegt haben und die regelmäßig in dieser Funktion in einer Kindertagesstätte, Schule, Einrichtung der Behinderten- oder Altenhilfe sowie ähnlichen Einrichtungen eingesetzt werden. Die Steuerbefreiung wird nach Ablauf des Kalenderjahres gewährt.

Änderung der Hundesteuersatzung

Zitat aus der WR am 11.10.2007

"Hundesteuer, JobAgentur, Ruhrstraße

Schwelm. Die Themen "Änderung der Hundesteuersatzung", "Datenschutz JobAgentur" und "Verkehrssituation Ruhrstraße" stehen u.a. auf der Tagesordnung für die öffentliche Bürgerausschuss-Sitzung am 18. Oktober ab 17 Uhr im Rathaus.

Eine grundsätzliche Befreiung von der Hundesteuer für "Schulhunde", die im pädagogischen und therapeutischen Bereich eingesetzt werden, lehnt die Verwaltung in ihrem Beschlussvorschlag ab.

Die Hundehalter hatten in ihrem Antrag dargelegt, dass ihre als Schulhund ausgebildete Retriever-Mischlingshündin von der Steuer zu befreien sei.

Der Städte- und Gemeindehund habe empfohlen, so die Verwaltung, einen Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestand für "Schulhunde" nicht in die Hundesteuersatzung eingebracht werden solle. Grund: Der Begriff eines Schulhundes sei nirgendwo verlässlich definiert. Es gebe keine staatlich anerkannte Stelle für die Ausbildung zum Schulhund, somit keine einheitlich zu erfüllende Kriterien."

Mal schauen, wie es weitergeht?!


Steuerbefreite Schulhunde

Von den auf dieser Homepage aufgeführten Schulhunden ist bisher kaum ein Hund steuerbefreit!! Die Gründe hierfür sind vielfältig, aber wenn Schulhunde in allen Städten selbstverständlich von der Hundesteuer befreit würden, hätten wir gemeinsam einen wichtigen Schritt im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit geleistet!!

Bisher haben es folgende Hunde, bzw. ihre Besitzer/innen geschafft:

Wime aus Cottbus (100%)Gudrun Obst hatte überhaupt keine Probleme. Sie ist einfach zum Amt gegangen und hat gesagt, dass Wime in der Schule arbeitet! Die 100%ige Befreiung führt sie auf die entsprechende Satzung der Stadt zurück, die hundefreundlichen Sachbearbeiterinnen und den großen Bekanntheitsgrad von Wime in Cottbus!

Sandy und Bea aus Iserlohn (erst 50% dann 100%) Ich hatte etwas Mühe die Sachbearbeiterin bzw. den Abteilungsleiter zu überzeugen! U. a. habe ich auch andere Städte angeführt, in denen Therapiehunde steuerbefreit sind. Es stellte sich heraus, dass ihre Besitzer ein Gewerbe angemeldet haben, was ja auf mich nicht zutrifft. Außerdem gehört Sandy ja nicht der Schule!! Wir einigten uns zunächst auf den Kompromiss 50%, da ich ja Sandy außerhalb der Schule auch privat nutze...! Es ist schon schwer Sachbearbeitern, die nicht im Thema stehen zu vermitteln, dass man ein Team ist und der Hund durchgängig ausgebildet werden muss! Offiziell wird Sandy bei der Stadt jetzt als "Wachhund" geführt, da es den Begriff Schulhund oder Therapiehund in der Satzung nicht gibt!!
Nachdem meine mittlerweile zwei Hunde nach einigen Mühen auch bei den Steuern zu 100% anerkannt sind wurden sie nach Vorlage des Steuerbescheides beide zu 100% von der Hundesteuer befreit! Sie sind aber immer noch "Wachhunde"!

Emily aus Sulzburg (100%) Emily ist als einziger Hund von Bernd Retzlaff steuerbefreit, da sie ein ausgebildeter Blindenführhund ist!

Pitti aus Jülich (100%)Susanne Paschke hatte keine besonderen Probleme ihren Hund von der Steuer zu befreien, da in Jülich "Hunde, die in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten und ähnlichen Einrichtungen zur Durchführung der diesen obliegenden Aufgaben gehalten werden" von der Hundesteuer befreit sind. Die Sachbearbeiterin fand, dass eine Blindenschule auch in diesen Bereich gehört. Trotzdem ist es lustig, dass Pitti beim Steuerbescheid als Blindenhund aufgeführt ist, der er ja nicht ist!

Nele aus Bielefeld (100%)Conny Pivits Hund wurde ohne Probleme von der Hundesteuer befreit! Sie legte ihr Ausbildungszertifikat vor und führte ein klärendes Telefongespräch.

Smilla aus Wulfsen (100%) Nachdem ich bei meinem ersten Hund "Aaron", der acht Jahre lang als Schulbegleithund arbeitete und leider vor kurzem gestorben ist, überhaupt nicht auf die Idee gekommen war, eine Steuerbefreiung anzustreben, habe ich es bei Smilla versucht. Ich hatte im Rathaus Salzhausen keinerlei Probleme, Smilla als Diensthund anerkennen und von der Steuer befreien zu lassen. Ich hatte die entsprechenden Seiten aus dem Schulhundweb dabei und außerdem mein Konzept, das ich Schulleitung und Kollegium vorgelegt hatte. Die Sachbearbeiterin stand der tiergestützten Pädagogik an einer Schule ausgesprochen aufgeschlossen gegenüber und wir hatten ein sehr angenehmes Gespräch über meine Arbeit mit den Hunden. Sie hat dann die gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausgelegt (behinderte Kinder (Förderschule in Winsen/Luhe), Einsatz in einer öffentlichen Einrichtung; wahrscheinlich ähnlich wie bei "Pitti aus Jülich"). Mich freut diese Anerkennung! Claudia Schellmann

Nellie aus Hamburg (100%) Ich habe erst nach einigen Jahren Schulhundarbeit mit Nellie einen Antrag auf Hundesteuerbefreiung beim "Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz" gestellt. Die vielen Informationen im Schulhundweb waren sehr hilfreich und Nellie wurde sofort als Diensthund anerkannt. In unserem Hamburger Arbeitskreis Schulhunde sind wir gut miteinander vernetzt und so wurden mittlerweile auch die anderen Hamburger Schulhunde von der Hundesteuer befreit. Wir freuen uns sehr, dass auch die Stadt Hamburg den vergleichsweise neuen Hundeberuf "Schulhund" in vollem Maße anerkennt!


Jeder Schulhund, der zukünftig auf dieser Seite als steuerbefreit aufgeführt ist, erleichtert den übrigen Mitstreitern diesen Schritt, da sie die Sachbearbeiter auf diese Seite verweisen können! - Also helft alle mit!!! Es geht nicht nur um eine finanzielle Erleichterung für euch!!

Hilfestellung im Forum gab uns Karl Mayer aus Eppingen, der seine beiden Hunde in einer sozialpädagogischen Tagesgruppe einsetzt:

"Meine beiden Hunde sind nach zähen und langwierigen Verhandlungen mit dem städtischen Steueramt nun endlich von der Steuer befreit. Ich weiss auch von einigen anderen Kollegen mit Therapiebegleithunden, dass sich die Ausdauer lohnen kann, denn auf den ersten Antrag hin wurden viele erst mal abgelehnt...

Arbeitende Hunde sind steuerbefreit!

Zitat Heilbronner Stimme vom 18.01.2006 "Ein Schoßhündchen kann für einen Hundehalter teurer werden als ein großer Hofhund: Denn letzterer ist steuerbefreit, wenn er für Arbeiten herangezogen wird. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht befreite einen Landwirt aus Kirchheim unter Teck von der Steuer für seinen Schäferhundmischling, weil dieser dazu diene, Einkommen zu erzielen (Az: 11 K 2382/04)."

In einem weiteren Forumsbeitrag führte Karl weiter aus: "Für die Stadt war es wichtig, dass die Kosten für die Anschaffung der Hunde und für die Ausbildung zum Therapiebegleithund vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt worden sind. Sobald ich die Hunde nicht mehr beruflich einsetze, muss ich dies dem Steueramt melden und sie sind wieder hundesteuerpflichtig. Die Anerkennung als Werbungskosten beim Finanzamt war bei mir überhaupt kein Problem. Zuerst wollte die Stadt die Steuer auch nur um 50% reduzieren - ich konnte sie aber davon überzeugen, dass ich privat keinerlei Nutzen von den Hunden habe sondern sogar meine Freizeit opfere, um die Hunde gut zu versorgen und bei bester Laune zu halten, nur weil ich von deren Nutzen im Beruf so überzeugt bin.... .... Die Schwierigkeit für uns alle liegt eben auch daran, dass jede Kommunalverwaltung ihre eigenen Regelungen hat und es nicht´s "übergreifendes" gibt... In Berlin werden z. B. in einem Stadteil Therapiebegleithunde von der Steuer befreit, im Nachbarstadtteil aber nicht... So muss halt jeder für sich selber tätig werden...." !!!!


Hallo Freunde evtl hilft das hier ja?? Gruss Gerd http://www.dogther.com Finanzamt bzw. Steuerbehörde



Ihr Schreiben vom....../ Mein Antrag auf Steuerbefreiung meiner Ausgebildeten Therapiebegleithunde Sehr geehrte Damen und Herren,


Ich widerspreche Ihrem Schreiben, in welchem ich aufgefordert werde, Steuern für meinen Hund zu zahlen und weise auf Urteile verschiedener Gerichte hin, die das Befreien der Hundesteuer in bestimmten Fällen zulassen und begründen.

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat zu dem Thema ein wegweisendes Urteil gesprochen: "Keine Hundesteuer ist zu zahlen, wenn der Hund Arbeitsaufgaben übernimmt, die zur Einkommenserzielung dienen" (Aktenzeichen. 11 K 2382/04).


VG Trier Urteil vom 15.05.2008 - 2 K 976/07.TR Dient eine Hundehaltung ausschließlich gewerblichen Zwecken, darf keine örtliche Hundesteuer erhoben werden. Dies hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 15. Mai 2008 entschieden.

Das VG Koblenz entschied zwar am 19.02.2008 gegen einen Antragsteller, der einen Rottweiler steuerlich befreit haben wollte, aber in der Begründung wird eindeutig eine Regelung getroffen. Nur „echte" Therapiehunde sind befreit – Zwar kann der Halter eines Hundes, der gezielt „gerade in Bezug auf die Erkrankung beziehungsweise Behinderung eines Menschen unterstützende Vorteile bringt", von der Hundesteuer befreit werden. Das gilt allerdings nicht für einen von einem Ehemann gehaltenen Rottweiler, der seiner Frau bei der Behandlung ihrer (durch Multiple Sklerose hervorgerufenen) Depression helfen soll. Ist der Hund nicht ausgebildet und wird er gemeinsam von Mann und Frau gehalten, so ist die Steuer fällig. (Aktenzeichen 6K 1799/07 KO)



Weiter Urteile und Aktenzeichen werde ich Ihnen gerne zukommen lassen, sollten Sie diese noch einsehen wollen.

Zur Erklärung:

Ich habe meinen Hund zu anerkannten Therapiehunden bzw. Therapiebegleithunden ausbilden lassen und zudem eine eigen Ausbildung in diesem Bereich zum Therapiehundeführer absolviert. Meine Hunde dienen der Einkommenserzielung. Bescheinigungen hierzu können gerne von den zuständigen Stellen ausgestellt und eingereicht werden, sollten Sie immer noch nicht einer Steuerbefreiung meiner Hunde zustimmen. Ich werde auch weiterhin darum bemüht sein, diese Recht durchzusetzen und mich gegebenenfalls anwaltlich beraten und vertreten lassen, oder wie andere Antragsteller den Weg in die Öffentlichkeit suchen. In denen von uns mit den Hunden besuchten und betreuten Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für behinderte Menschen herrscht ebenso, wie bei meinen Ausbildern und Kollegen reges Interesse an einer Umsetzung der Steuerbefreiung.

Für ein persönliches Gespräch bin ich gerne bereit und freue mich, wenn wir gemeinsam für die Zukunft eine gute Lösung finden werden.

Mit freundlichen Grüßen