Hundesteuerbefreiung

Aus Schulhundweb
Version vom 5. September 2006, 18:00 Uhr von Lydia (Diskussion | Beiträge)

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Durch die Hundesteuerbefreiung der Schulhunde kann die Anerkennung in der Gesellschaft deutlich gemacht werden. Dies ist also ein wichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit und nicht nur eine kleine Erleichterung für unseren Geldbeutel!

Von den auf dieser Homepage aufgeführten Schulhunden ist bisher kaum ein Hund steuerbefreit!! Die Gründe hierfür sind vielfältig, aber wenn Schulhunde in allen Städten selbstverständlich von der Hundesteuer befreit würden, hätten wir gemeinsam einen wichtigen Schritt im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit geleistet!!

Bisher haben es folgende Hunde, bzw. ihre Besitzer/innen geschafft:

Wime aus Cottbus (100%)Gudrun Obst hatte überhaupt keine Probleme. Sie ist einfach zum Amt gegangen und hat gesagt, dass Wime in der Schule arbeitet! Die 100%ige Befreiung führt sie auf die entsprechende Satzung der Stadt zurück, die hundefreundlichen Sachbearbeiterinnen und den großen Bekanntheitsgrad von Wime in Cottbus!

Sandy aus Iserlohn (50%)Ich hatte etwas Mühe die Sachbearbeiterin bzw. den Abteilungsleiter zu überzeugen! U. a. habe ich auch andere Städte angeführt, in denen Therapiehunde steuerbefreit sind. Es stellte sich heraus, dass ihre Besitzer ein Gewerbe angemeldet haben, was ja auf mich nicht zutrifft. Außerdem gehört Sandy ja nicht der Schule!! Wir einigten uns zunächst auf den Kompromiss 50%, da ich ja Sandy außerhalb der Schule auch privat nutze...! Es ist schon schwer Sachbearbeitern, die nicht im Thema stehen zu vermitteln, dass man ein Team ist und der Hund durchgängig ausgebildet werden muss! Offiziell wird Sandy bei der Stadt jetzt als "Wachhund" geführt, da es den Begriff Schulhund oder Therapiehund in der Satzung nicht gibt!!

Emily aus Sulzburg (100%) Emily ist als einziger Hund von Bernd Retzlaff steuerbefreit, da sie ein ausgebildeter Blindenführhund ist!

Pitti aus Jülich (100%)Susanne Paschke hatte keine besonderen Probleme ihren Hund von der Steuer zu befreien, da in Jülich "Hunde, die in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten und ähnlichen Einrichtungen zur Durchführung der diesen obliegenden Aufgaben gehalten werden" von der Hundesteuer befreit sind. Die Sachbearbeiterin fand, dass eine Blindenschule auch in diesen Bereich gehört. Trotzdem ist es lustig, dass Pitti beim Steuerbescheid als Blindenhund aufgeführt ist, der er ja nicht ist!

Nele aus Bielefeld (100%)Conny Pivits Hund wurde ohne Probleme von der Hundesteuer befreit! Sie legte ihr Ausbildungszertifikat vor und führte ein klärendes Telefongespräch.

Jeder Schulhund, der zukünftig auf dieser Seite als steuerbefreit aufgeführt ist, erleichtert den übrigen Mitstreitern diesen Schritt, da sie die Sachbearbeiter auf diese Seite verweisen können! - Also helft alle mit!!! Es geht nicht nur um eine finanzielle Erleichterung für euch!!

Hilfestellung im Forum gab uns Karl Mayer aus Eppingen, der seine beiden Hunde in einer sozialpädagogischen Tagesgruppe einsetzt:

"Meine beiden Hunde sind nach zähen und langwierigen Verhandlungen mit dem städtischen Steueramt nun endlich von der Steuer befreit. Ich weiss auch von einigen anderen Kollegen mit Therapiebegleithunden, dass sich die Ausdauer lohnen kann, denn auf den ersten Antrag hin wurden viele erst mal abgelehnt...

"Arbeitende Hunde sind steuerbefreit!"

Zitat Heilbronner Stimme vom 18.01.2006 "Ein Schoßhündchen kann für einen Hundehalter teurer werden als ein großer Hofhund: Denn letzterer ist steuerbefreit, wenn er für Arbeiten herangezogen wird. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht befreite einen Landwirt aus Kirchheim unter Teck von der Steuer für seinen Schäferhundmischling, weil dieser dazu diene, Einkommen zu erzielen (Az: 11 K 2382/04)."

In einem weiteren Forumsbeitrag führte Karl weiter aus: "Für die Stadt war es wichtig, dass die Kosten für die Anschaffung der Hunde und für die Ausbildung zum Therapiebegleithund vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt worden sind. Sobald ich die Hunde nicht mehr beruflich einsetze, muss ich dies dem Steueramt melden und sie sind wieder hundesteuerpflichtig. Die Anerkennung als Werbungskosten beim Finanzamt war bei mir überhaupt kein Problem. Zuerst wollte die Stadt die Steuer auch nur um 50% reduzieren - ich konnte sie aber davon überzeugen, dass ich privat keinerlei Nutzen von den Hunden habe sondern sogar meine Freizeit opfere, um die Hunde gut zu versorgen und bei bester Laune zu halten, nur weil ich von deren Nutzen im Beruf so überzeugt bin.... .... Die Schwierigkeit für uns alle liegt eben auch daran, dass jede Kommunalverwaltung ihre eigenen Regelungen hat und es nicht´s "übergreifendes" gibt... In Berlin werden z. B. in einem Stadteil Therapiebegleithunde von der Steuer befreit, im Nachbarstadtteil aber nicht... So muss halt jeder für sich selber tätig werden...." !!!!