Kollegium

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Ohne die Unterstützung eines Großteils des Kollegiums ist die Tiergestützte Pädagogik mit dem Hund in der Schule nicht möglich! In der Regel muss also ein Beschluß der Lehrerkonferenz vorliegen, dass mit dem Hund in der Schule gearbeitet werden darf.

Für Eltern wie für ängstliche Kollegen hat es sich bewährt, dass an der Klassentür ein Schild hängt, dass der Hund zurzeit anwesend ist. Auch das Kollegium muss über feste Regeln beim Umgang mit dem Hund informiert sein und sollte sich, um Gefahren für alle auszuschließen, auch daran halten!