Selbstverpflichtung

Aus Schulhundweb
Wechseln zu: Navigation, Suche

2015 wurde die Freiwillige Selbstverpflichtung vom Fachkreis Schulhunde und vom Arbeitskreis Schulhund-Team-Ausbildung überarbeitet, so dass sich im Oktober 2015 daraus eine gemeinsam verabschiedete Selbstverpflichtung entwickelte, der das alte geschützte Logo zugeordnet ist und dem sich die registrierten Schulen bzw. ihre Schulhundbesitzer im Schulhundweb anschließen.

Die Selbstverpflichtung ist zurzeit das einzige bundesweit geltende Gütekriterium, dem sich Hupäschlerinnen anschließen können, um einen qualifizierten Einsatz von Hunden in der Schule zu verdeutlichen!

Eintrag ins Schulhundweb nur noch nach offiziellem Beitritt zur Selbstverpflichtung möglich!

Kolleginnen, die der neuen Selbstverpflichtung beitreten möchten und damit auch weiter das geschützte Logo nutzen möchten, müssen folgende Schritte unternehmen:

Antje Schröder
Fritz-Schröder-Str. 28
47228 Duisburg ... schicken, die diese in einem Ordner ablegt und den Namen und die Daten im Schulhundweb einträgt.

Nachweise über Fortbildungen dann bitte mindestens alle 2 Jahre per Mail an Antje über antjeschroeder1@gmx.de


  • Neue Nutzerinnen verpflichten sich eine Team-Ausbildung mit mindestens 60 Präsenzzeitstunden zu absolvieren!
  • Ausbildungsnachweise / Zertifikate bitte per Mail an Antje Schröder zu schicken.
  • Sie bekommen dann das Logo als Grafikdatei in schwarz–weiß per Mail zugesandt und können dieses bis auf Widerruf (z.B. wenn bekannt wird, dass offensichtlich gegen die SV verstoßen wird) verwenden.
  • Die "alten eingetragenen Hupäschlerinnen" haben Bestandschutz und müssen nicht nachträglich eine Team-Ausbildung absolvieren!!
  • Alle Schulhundführerinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu den Bereichen Tiergestützte Intervention und Hund auszutauschen bzw. fortzubilden (mindestens 16 Stunden in zwei Jahren) und die Nachweise per Mail an Antje Schröder zu schicken. Weitere Infos hierzu unter "Weiterbildungen Selbstverpflichtung" [1]
  • Erfolgt dies nicht, so werden die Daten, nach vorheriger Info per Mail, im Schulhundweb gelöscht!




Selbstverpflichtung Logokl.jpg


Qualitätsstandards (entwickelt vom Fachkreis Schulhunde des ThM e.V. und dem Arbeitskreis Schulhund-Team-Ausbildung)

für einen qualifizierten Einsatz in Schulen, vorschulischen oder Schulen angeschlossenen Einrichtungen der sich

die Hundeführerin ______________________________________ an der _____________________________________ anschließt!


Das ausgebildete „Mensch-Hund-Team“ besteht aus - einer erfahrenen Pädagogin oder Therapeutin mit eigenem Hund oder - einer qualifizierten Hundeführerin mit ihrem eigenen Hund und einer Pädagogin / Therapeutin

Die Hundeführerin verpflichtet sich die Selbstverpflichtung der Schulleitung, bzw. Leitung zur Kenntnisnahme vorzulegen und sie unterschreiben zu lassen.

Sie verpflichtet sich außerdem, dass der Hund als Familienmitglied art- und tierschutzgerecht im Haushalt lebt und folgende Qualitätsstandards in der hundegestützten pädagogischen Arbeit eingehalten werden:


Ausbildung

  • Eine Ausbildung erfolgt immer im Team.
  • Ein Grundgehorsam auf dem Niveau des Hundeführerscheins ohne Einsatz aversiver Ausbildungsmethoden ist erforderlich.
  • Eine qualifizierte Teamausbildung mit umfassenden ethologischen Kenntnissen u. a. über die Körpersprache und das Lernverhalten des Hundes sind grundlegende Voraussetzungen für einen qualifizierten Einsatz.
  • Die Hundeführerin muss besonders die Kompetenz besitzen, Stress bei sich, den Schülern und dem Hund zügig zu erkennen und adäquat zu reagieren.
  • Für den dauerhaften Einsatz ist neben der Grundausbildung (Hundeführerschein o. ä.) eine adäquate Aus- und Weiterbildung im Bereich hundegestützter Pädagogik für Mensch-Hund-Teams (z. B. Schulhund, Therapiebegleithund, Berufsbegleithund) von mindestens 60 Stunden erforderlich.
  • Die Hundeführerin verpflichtet sich regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen in der tiergestützten Pädagogik im Umfang von mindestens 16 Stunden in zwei Jahren teilzunehmen, dies zu dokumentieren und mit ihrem Hund regelmäßig zu trainieren. Der AK Schulhund-Team-Ausbildung hat dazu Richtlinien erarbeitet. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der verschiedenen Arbeitskreise Schulhund und tiergestützten Kongressen können angerechnet werden.
  • Die oben aufgeführten Empfehlungen beziehen sich auch auf alle weiteren eingesetzten Hunde der Hundeführerin.


Hygienebestimmungen

  • Das Gesundheitsattest des Tierarztes muss über die gute Allgemeinverfassung des vorgestellten Hundes Auskunft geben.
  • Außerdem ist für eine regelmäßige Endoparasitenprophylaxe (entweder durch regelmäßige Entwurmung oder Kontrolle durch Abgabe von Kotproben) und Ektoparasitenprophylaxe zu sorgen.
  • Der aktuelle Impfstatus muss im Heimtierpass vorliegen.
  • Der Hund darf keinen Zugang zur Küche erhalten, in der Lebensmittel zubereitet werden.
  • Eine Möglichkeit zum Händewaschen muss vorhanden sein.
  • Hundeutensilien, wie z. B. Gefäße (Wasserschüssel, Futternapf), Spielzeug, Hundedecken usw., müssen separat aufbewahrt und regelmäßig gereinigt werden.
  • Ein Hygieneplan für den Einsatz des Hundes muss erstellt werden und individuelle Aspekte des Schuleinsatzes (z.B. Umgang mit Allergien etc.) enthalten.


Einsatz

  • Jeder Einsatz in der hundegestützten Pädagogik erfolgt nur im aus- bzw. weitergebildeten Mensch-Hund-Team und setzt ein sicheres Vertrauensverhältnis voraus.
  • Der Einsatz zwischen Schülern und Hund erfolgt ausschließlich unter ständiger Aufsicht der Hundeführerin. Ein Einsatz des Hundes ohne Hundeführerin ist nicht zulässig.
  • Die Entscheidung über den aktuellen Einsatz des Hundes in der tiergestützten Pädagogik liegt in der alleinigen Verantwortung der Hundebesitzerin.
  • Der Einsatz muss immer nach Hunde- und Tierschutzaspekten sowie tierethischen Grundsätzen geplant und durchgeführt werden. Der Hund darf nicht instrumentalisiert werden. Individuelle Stärken sollten berücksichtigt werden
  • Um den professionellen Einsatz eines Schulhundes zu gewährleisten, ist das Erstellen eines Schulhundkonzepts unabdingbar. Zusätzlich ist eine kontinuierliche Reflektion, Evaluation und Anpassung der Arbeit notwendig..
  • Rituale für den Hund und Regeln für die Schüler müssen etabliert werden, um dem Hund Hilfestellungen beim Einsatz zu geben und um Stress zu redu-zieren.
  • Die Möglichkeit des selbstständigen Rückzugs des Hundes auf einen eigenen und ungestörten Ruheplatz muss gewährleistet sein.
  • Der Einsatz des Hundes muss entsprechend seiner Bedürfnisse und Voraus-setzungen und denen der Hundeführerin / Pädagogin, der Schüler und der Schule individuell angepasst werden.
  • Vor dem ersten Einsatz muss eine schriftliche Haftpflicht-Versicherungsbestätigung vorliegen, damit der tiergestützte Einsatz in der Schule / Einrichtung versichert ist.