Behörden: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Durch die Anerkennung der Tiergestützten Pädagogik mit dem Hund in der Schule bei den Behörden können Kollegen eine kleine finanzielle Entlastung erhalten. Einige Schulhunde sind mittlerweile von der Hundesteuer befreit und einige werden bei der Einkommenssteuer als besondere finanzielle Entlastung anerkannt. | + | Durch die Anerkennung der Tiergestützten Pädagogik mit dem Hund in der Schule bei den Behörden können Kollegen eine kleine finanzielle Entlastung erhalten. Einige Schulhunde sind mittlerweile von der Hundesteuer befreit (<BIG>[[Hundesteuerbefreiung]]</BIG>) und einige werden bei der Einkommenssteuer als besondere finanzielle Entlastung anerkannt.<BIG>[[Finanzielle Aspekte]]</BIG> |
Version vom 10. September 2006, 18:06 Uhr
Durch die Anerkennung der Tiergestützten Pädagogik mit dem Hund in der Schule bei den Behörden können Kollegen eine kleine finanzielle Entlastung erhalten. Einige Schulhunde sind mittlerweile von der Hundesteuer befreit (Hundesteuerbefreiung) und einige werden bei der Einkommenssteuer als besondere finanzielle Entlastung anerkannt.Finanzielle Aspekte