Finanzielle Aspekte

Aus Schulhundweb
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Eine Befragung unter den Besitzern der bisher aufgeführten Schulhunde ergab, dass alle Kosten für den Hund von den Kollegen selbst getragen werden, obwohl die Hunde in der Regel an städtischen Schulen arbeiten!

Dazu gehören:

- Anschaffungskosten des Hundes

- Anschaffungskosten von Hundezubehör

- Futterkosten

- Tierarztkosten

- Ausbildungskosten

- Hundehaftpflicht

- Hundesteuer

- Kosten für Literatur etc.

Der Schulhund wird bisher also allgemein als Hobby des Lehrers angesehen, obwohl die Mehrzahl der Hunde speziell für die Schule angeschafft wurden, bzw. alle speziell auf Kosten der Lehrer für die Tiergestützte Pädagogik in der Schule ausgebildet wurden!!!

Hier ist unter anderem auch ein wichtiger Punkt für die Vernetzung der Schulhundbesitzer! Die Tiergestützte Arbeit mit dem Hund in der Schule ist allgemein recht unbekannt und man kann es den Sachbearbeitern in den Städten noch nicht einmal vorwerfen, wenn sie den pädagogischen Hintergrund für unsere Arbeit nicht kennen!!

Die Sachbearbeiterin der Abteilung Kasse und Steuern bei der Stadt Iserlohn schrieb auf den Antrag zur Befreiung von der Hundesteuer, dass nur Tiere befreit würden, die Tag und Nacht in der Institution anwesend sind und von derselben angeschafft wären!!! Ist es nach einigen Mühen gelungen, den Hund zu 50 oder 100% von der Hundesteuer zu befreien, werden sie offiziell als Wachhund oder Blindenhund bezeichnet, da der Begriff Schulhund leider bei den Behörden noch nicht existiert!!

Auch bei der Einkommenssteuer können die Kosten für Schulhunde inzwischen manchmal abgesetzt werden. Teilweise aber nur zu 50%, da sie ja den Rest der Zeit als Privathund genutzt werden und nicht in der Schule in einem Zwinger verwahrt werden, bis sie wieder in der Schule eingesetzt werden!!!...

Durch die Hundesteuerbefreiung der Schulhunde kann die Anerkennung in der Gesellschaft deutlich gemacht werden.