Befürwortung der Schulgremien

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Da der Hund beruflich genutzt werden soll, ist die Befürwortung durch die Schulleitung zunächst einmal ausschlaggebend. Ohne deren Zustimmung und Unterstützung ist die Tiergestützte Pädagogik mit dem Hund an einer Schule kaum möglich.

Aber auch die Akzeptanz des Kollegiums ist eine wichtige Voraussetzung für eine effektive Arbeit. Deshalb muss die Lehrerkonferenz vor dem Einsatz eines Schulhundes das Projekt befürworten.

Natürlich sollten auch die Eltern ausführlich vor dem Einsatz des Schulhundes informiert werden und in der Klassenpflegschaftsversammlung ihre Zustimmung geben. Dies gilt auch für die Schulpflegschaftsversammlung und die Schulkonferenz! (siehe auch http://www.schulhund.beep.de> Schulhund > Projekt Schulhund > Rahmenbedingungen > Abklärungen)

Nach Erfahrungsberichten gibt es selten Probleme in diesen Gremien, wenn der Lehrer sich im Vorfeld ausgiebig mit dem Thema beschäftigt hat und auf alle Fragen und Bedenken ausgiebig antworten kann.

Mit der Zustimmung des Schulamtes fällt der Schulhund automatisch unter die Schulhaftpflicht, so dass Verletzungen oder Unfälle, die durch den Hund verursacht werden, automatisch versichert sind! Diese Homepage soll auch dazu beitragen, dass dies Risiko minimiert wird! Siehe Genehmigung durch die Schulaufsicht