Genehmigung durch die Schulaufsicht
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In NRW entscheidet die Schulleitung über den Einsatz eines Schulhundes
Ein Schreiben vom 20. Mai 2008 von der Bezirksregierung Düsseldorf bestätigt, dass in NRW die Schulleitung selbst über die Einführung eines Schulhundes entscheiden kann. Hildegard Dickau aus Oberhausen stellte auf dem Dienstweg eine Anfrage an das Ministerium für Schule und Weiterbildung, da die Schulleitung und alle Gremien ihrem Antrag auf Einsatz eines Schulhundes zugestimmt hatten, die zuständige Schulrätin dies aber ablehnte.
Auch die Beteiligung der Schulkonferenz ist nicht erforderlich, "da der Aufgabenkatalog des § 65 SchulG abschließend ist und dieses Thema dort nicht berücksichtigt wird".
Auf Anfrage von Lydia Agsten wurde dies noch einmal in einem Schreiben vom 3. Februar 2011 vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW bestätigt. Danach wurde der "Einsatz von Schulhunden zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit" bereits am 18. April 2008 "auf der Konferenz mit den Schulrechtsdezernenten der fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen" mit folgendem Ergebnis erörtert:
"Da es sich bei dem Schulhund nicht um ein Lernmittel im Sinne des § 30 SchulG handelt, bedarf es keiner Zulassung. Der Einsatz erfolgt vielmehr im Rahmen der schulischen Eigenverantwortung (§ 3 SchulG) nach Entscheidung durch die Schulleitung; ggf. unter Beteiligung schulischer Mitwirkungsgremien. Eine Beteiligung des Schulträgers erscheint sinnvoll, da sich bei dem Einsatz eines Schulhundes insbesondere Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz stellen.
--> Ausbildung von Schulhunden
Zustimmung der Schulaufsicht
Der Einsatz von Schulhunden hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und erfreulicherweise informieren sich viele Kolleginnen mittlerweile im Vorfeld über die Hundegestützte Pädagogik in der Schule und holen auch die notwendigen Zustimmungen der zuständigen Gremien ein. Dabei ergab sich in der letzen Zeit häufiger das Problem, dass alle schulinternen Zustimmungen vorlagen, aber die Zuständigen an den Schulämtern mit der Einführung eines Schulhundes aus verschiedensten Gründen nicht einverstanden waren.
Diese unglückliche Situation führte dazu, dass ich mich noch einmal näher mit den notwendigen Zustimmungen auseinandergesetzt habe und auf die Gesetze zur eigenverantwortlichen/selbstständigen Schule stieß:
Die Gesetzeslage im Bereich der Schulen ist nach der Pisastudie überall im Wandel. Alle Bundesländer leisten sich heute zumindest Modellschulen, die sich frei von der Schulverwaltung entfalten dürfen. Dahinter steckt die These, dass die Lehranstalten selbst am besten wissen, wie sie ihre Qualität verbessern können. Sie erhalten mehr Gestaltungsspielraum und Verantwortung und sollen sich stärker unterscheiden. ... Eine Vorreiterrolle übernehmen dabei seit 2002 Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Allgemein gehen die Aufgaben der Schulaufsichtsbehörde schrittweise auf die Schulleitung über.
Individuelle Qualitätsmerkmale sollen mehr Gewicht bekommen, damit Schulen sich besser profilieren können.
An dieser Stelle sollen nicht die Vor- und Nachteile dieser Gesetzgebung diskutiert werden! Wir können diese Entwicklung aber für die Hundegestützte Pädagogik in der Schule nutzen!
- Schulhunde sind innovativ und unterstützen das besondere Profil einer Schule!
- Die Schulleitung und die Lehrer können überwiegend eigenverantwortlich über den Einsatz eines Schulhundes entscheiden!
- Ein gutes Konzept zur Hundegestützten Pädagogik in der Schule sollte im Schulprogramm verankert sein!
- Regelmäßige Evaluation und eine Überarbeitung des Konzepts fördert auf Dauer eine qualifizierte tiergestützte Pädagogik und schützt Schüler und Hunde.
Selbstständige Schulen in den verschiedenen Bundesländern
Alle Bundesländer experimentieren damit, Schulen mehr Freiheiten zu gewähren und den Wettbewerb zu fördern!Die Übersicht unten zeigt die grobe Richtung (Ergänzungen erwünscht!)
Baden-Württemberg - mehr Flexibilität bei Personal und Unterricht
Bayern Programm „Modus 21“ mit Maßnahmen für mehr Eigenverantwortung
Berlin - Modell „Eigenverantwortliche Schule“ seit 2003
Brandenburg - Modellvorhaben „Stärkung der Selbstständigkeit von Schulen“ an 18 Schulen (bis 2007/08)
Bremen - Selbstständigkeit an beruflichen Schulen erprobt, Übertragung auf Sek. I im kommenden Schuljahr
Hamburg - Programm „Selbstverantwortete Schule
Hessen - Initiative „Selbstverantwortung Plus“ seit 2005, bis 2009
Mecklenburg-Vorpommern - Seit 2004 Modellprojekte an 20 Schulen, ab 2008/09 an allen Schulen, Laufzeit bis 2012
Niedersachsen - ab 2007 „eigenverantwortliche Schule“
Nordrhein-Westfalen - alle Schulen des Landes seit 2007 eigenständig
Rheinland-Pfalz - Projekt „erweiterte Selbstständigkeit“ seit 2002
Saarland - Programm „BBZ-Plus“ an Berufsbildungszentren, Modellversuche allgemein bildender Schulen
Sachsen - Einführung externer und interner Schulevaluation, Maßnahmen im Schulprogramm fixiert
Sachsen-Anhalt - Fortbildungen zur Gewinnung außerschulischer Partner Einführung von Bildungsstandards
Schleswig-Holstein - regionale Berufsbildungszentren selbstständig, mehr Selbstständigkeit
Thüringen - Modell zu externer Evaluation und Zielvereinbarungen, flächendeckend ggf. ab 2010
Selbstständige Schule
In der Boschüre der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände Bildung schafft Zukunft - Selbstständige Schule vom Oktober 2004 sind etliche Punkte aufgeführt, die euch vielleicht bei Argumentationen unterstützen könnten:
Für die Schulen und ihre Lehrkräfte erfordert dies ein Umdenken, denn nicht das minutiöse Abarbeiten von Lehrplänen, sondern die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler, deren Wissen und Können sowie deren Befähigung zum lebenslangen Lernen entscheidet zukünftig über den Erfolg der eigenen Arbeit im Wettbewerb mit anderen Schulen. Schulleitern und Lehrkräften muss die Verantwortung für die Leistungsfähigkeit ihrer Schule übertragen werden und sie müssen diese im professionellen Sinne auch übernehmen. Durch dieses Vorgehen werden sie für die Mitgestaltung der erforderlichen Schulentwicklung motiviert. …
Es sind neue Konzepte und Strategien zur individuellen Förderung von Schülern erforderlich, wie sie in erfolgreicheren Bildungsnationen längst üblich sind.(S. 8)
Eigenverantwortung und Kreativität von Schulleitern und Lehrkräften im Umgang mit Problemen ermöglichen angemessene Reaktionen und versprechen passende Problemlösungen. (S.9)
Die Erhöhung der Eigenverantwortung der Einzelschule dezentralisiert bisherige Entscheidungsbefugnisse. Die damit einhergehende innere Flexibilität führt zum Ausbau differenzierter Bildungsangebote … Das erfordert zwingend einen Abbau bestehender Überregulierung einerseits und ein neues Selbstverständnis dieser Institutionen andererseits. (S.14)
Mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Schulleiter erfordert eine Veränderung des Verhältnisses zur Schulaufsicht. Die Aufgaben einer modernen Schulaufsicht entwickeln sich weg von reiner Verwaltung hin zur Unterstützung, Beratung und Begleitung … (S. 15)
Schulen profilieren sich durch Schwerpunktsetzungen, besondere pädagogische Ausrichtungen und die Einführung von pädagogisch-didaktischen Zusatzangeboten. Das Schulprogramm im Sinne eines Schulentwicklungsplans ist die reflektierte Überarbeitung der Bildungsstandards und Bildungspläne auf die jeweilige Schulsituation. (S. 16)
Interne und Externe Evaluation nehmen einen festen Platz im schulischen Leben ein. Dabei sorgt die einzelne Schule primär selbst für Qualität, für Qualitätsüberwachung und Qualitätsverbesserung. Was Qualität in Unterricht und Erziehung ausmacht, muss immer wieder auch auf Schulebene diskutiert und definiert werden und kann nicht ausschließlich durch zentrale Bestimmungen – wie die zu erreichenden Bildungsstandards – vorgegeben werden. … Aus den Ergebnissen der internen und externen Evaluation leitet die Einzelschule die Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzw. –entwicklung ab. (S. 20)